Übertritt zum Gymnasium
§ 125 Voraussetzungen für den Übertritt ins Gymnasium –
Grundsatz
Für den Übertritt ins Gymnasium braucht man entweder
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eine bestandene Aufnahmeprüfung oder
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keine Aufnahmeprüfung, wenn
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bestimmte Noten erreicht werden oder
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eine Empfehlung der Klassenkonferenz vorliegt.
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1. Übertritt ohne Aufnahmeprüfung (über Noten oder Empfehlung)
b) Regelschule / Gemeinschaftsschule (Klasse 5 oder 6)
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In Deutsch, Mathematik, Englisch mindestens „gut“
2. Übertritt nach Klasse 10 (Realschulabschluss)
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Grundsätzlich nötig:
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bestandene Aufnahmeprüfung
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Realschulabschluss mit mindestens „befriedigend“ im Durchschnitt
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Keine Aufnahmeprüfung nötig, wenn:
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in Deutsch, Mathematik, Englisch und Wahlpflichtfach mindestens „gut“
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oder eine Empfehlung fürs Gymnasium vorliegt
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3. Empfehlung für das Gymnasium
Eine Empfehlung wird in der Regel erteilt, wenn:
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nur ein Fach (bzw. zwei in Klasse 10) „befriedigend“, alle anderen „gut“
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oder überwiegend „befriedigend“, aber gute Lernentwicklung zu erwarten ist
Keine Empfehlung, wenn:
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in allen relevanten Fächern nur „befriedigend“ oder schlechter
In besonderen Fällen:
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erfolgt die Empfehlung verbal
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auf Antrag der Eltern kann zusätzlich eine Note vergeben werden (schriftlich)
§ 126 Ablauf des Übertrittsverfahrens – kurz & klar
Das Übertrittsverfahren besteht aus fünf Schritten:
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Information und Beratung von Schülern und Eltern
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Empfehlung der Klassenkonferenz (falls nötig)
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Beratung der Eltern zur Empfehlung
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Anmeldung am Gymnasium
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Aufnahmeprüfung, falls erforderlich
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Vorlagen